Allgemeine Geschäftsbedingungen der KRAFT KERSTAN Real Estate GmbH

Stand: März 2024

I. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Wir erbringen gegenüber unseren Kunden Nachweis und- oder Vermittlungstätigkeiten zum Abschluss von Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen des Kunden vorbehaltlos annehmen.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend und nachrangig zu den mit dem Kunden getroffenen einzelvertraglichen Regelungen.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote erfolgen ausnahmslos freibleibend und unverbindlich, solange wir nicht ausdrücklich und schriftlich ein verbindliches Angebot in Textform gemäß § 126b BGB abgeben.

2. Unsere Nichtreaktion auf Angebote einschließlich etwaiger in elektronischer Form abgegebener Angebote gilt nicht als Annahme.

III. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision zuzüglich der gesetzl. Umsatzsteuer, soweit wir nicht von dem Dritten unmittelbar Provision erlangen.

IV. Vorkenntnis

Sollte dem Kunden die von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages bereits bekannt sein, so ist dieser verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich und unter Angabe der Gründe seiner Vorkenntnis mitzuteilen. Für den Fall der unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Mitteilung sind wir berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen.

V. Entstehen des Provisionsanspruches

1. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes oder des von uns benannten Mieters/Pächters/Käufers wirksam zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit, sofern der Vertragsabschluss zumindest auch das Ergebnis einer dafür wesentlichen Maklerleistung ist. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das wirksam zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich äquivalent zu dem von uns angebotenen Geschäft ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Gleiches gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.

2. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der wirksam zustande gekommene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag von den Parteien aufgehoben oder durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt vom Vertrag oder die Aufhebung des Vertrags (auch) aufgrund der Unvollkommenheit des Vertragsschlusses beruht.

VI. Provisionshöhe

Sofern nicht in unseren Exposés anders ausgewiesen, gelten die nachstehenden Provisionssätze mit Abschluss des Maklervertrages als vereinbart und sind im Erfolgsfalle vom Kunden zu zahlen.

1. Vermietung und Verpachtung
Bei Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren beträgt die Provision 3 Monatsmieten (Nettokaltmiete + Heiz- und Betriebskosten). Bei Laufzeiten von mehr als 5 Jahren erhalten wir vom Kunden eine Provision in Höhe von 4 Monatsmieten (Nettokaltmiete + Heiz­ und Betriebskosten). Bei Vereinbarung von Staffelmieten wird die sich aus der Gesamtlaufzeit des Mietvertrages errechnete durchschnittliche Monatsmiete zu Grunde gelegt. Zuschüsse gleich welcher Art (z. B. mietfreie Zeiten, Bau- oder Umzugskostenzuschüsse, etc.) bleiben bei der Ermittlung der durchschnittlichen monatlichen Mietzahlung unberücksichtigt.

2. Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Veräußerung von Erbbaurechten beträgt die Provision 5,0 % aus dem Grundstückswert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude.

3. Verkauf
Bei Grundstücksverkäufen (Asset Deal) erhalten wir vom Kunden eine Provision in Höhe von 5,0 % vom beurkundeten Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.

4. Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei der Übertragung von Gesellschaftsrechten (Share Deal) beträgt die Provision 5,0 % vom Vertragswert. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert und der Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude.

Alle vorstehenden Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

V. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, sofern unsere Maklertätigkeit zumindest indirekt auch auf die Herbeiführung weiterer Verträge gerichtet ist.

VI. Zurückbehaltung, Aufrechnung

1. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Ansprüchen steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2. Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist für den Kunden beschränkt auf Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, oder auf solche aus anderen Rechtsverhältnissen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

VII. Fälligkeit der Provision, Auskunftspflicht

Unsere Provision wird mit wirksamem Zustandekommen des Hauptvertrages fällig und ist ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszins zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen und uns eine einfache Vertragsabschrift des Hauptvertrages zu überlassen.

VIII. Tätigkeit für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner oder für Dritte entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Dies gilt jedoch nicht bei Vorliegen eines Interessenskonfliktes.

IX. Haftung

1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

X. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm über uns zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Der Kunde wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

XI. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen voll wirksam.

XII. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für die Rechtsbeziehungen des Kunden zu uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.